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Die Mitgliederzahl ist zunächst auf 20 Personen begrenzt. |
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Voraussetzung für die Kandidatur ist der Vorschlag durch ein Mitglied der Gruppe. |
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Der Vorschlagende stellt vorab den Kandidaten der Gruppe vor. |
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Anschließend wird über die Neuaufnahme des Kandidaten abgestimmt. |
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Es gilt die 3⁄4 Mehrheit. |
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Enthaltungen zählen als Ja-Stimmen. |
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Das Wahlverfahren gilt ab sofort. |
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Bei Zustimmung erfolgt die Einladung der kandidierenden Person durch den amtierenden Präsidenten. Folgende Unterlagen sind zuzustellen: Satzung, rechtzeitige Einladung, Themenvorschlag für fachliches Referat, Mitgliederliste |
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Das neue Mitglied nimmt an einem festgelegten Treffen teil und präsentiert sich dabei durch einen Fachvortrag . Weiterhin wird eine Vorstellung der eigenen Person erwartet (Ziele, Lebenslauf, Werdegang, Arbeiten, Vorstellungen zur Zahnheilkunde/- technik). |
1. Persönliches Gespräch
2. Konkrete Regeln für Kandidatenvorstellung / Aufnahmeregeln mitteilen
3. Namen der Mitglieder mitteilen