Neumitglieder

Die Mitgliederzahl ist zunächst auf 20 Personen begrenzt.
Voraussetzung für die Kandidatur ist der Vorschlag durch ein Mitglied der Gruppe.
Der Vorschlagende stellt vorab den Kandidaten der Gruppe vor.
Anschließend wird über die Neuaufnahme des Kandidaten abgestimmt.
Es gilt die 3⁄4 Mehrheit.
Enthaltungen zählen als Ja-Stimmen.
Das Wahlverfahren gilt ab sofort.
Bei Zustimmung erfolgt die Einladung der kandidierenden Person durch den amtierenden Präsidenten. Folgende Unterlagen sind zuzustellen: Satzung, rechtzeitige Einladung, Themenvorschlag für fachliches Referat, Mitgliederliste
Das neue Mitglied nimmt an einem festgelegten Treffen teil und präsentiert sich dabei durch einen Fachvortrag . Weiterhin wird eine Vorstellung der eigenen Person erwartet (Ziele, Lebenslauf, Werdegang, Arbeiten, Vorstellungen zur Zahnheilkunde/- technik).

Präsentation der Gruppe gegenüber Neumitgliedern

1. Persönliches Gespräch
2. Konkrete Regeln für Kandidatenvorstellung / Aufnahmeregeln mitteilen
3. Namen der Mitglieder mitteilen

Beendigung der Mitgliedschaft

Schriftliche Erklärung zum Austritt unter Nennung von Gründen
Ausschluß bei zweimaligem nicht entschuldigtem Fernbleiben (triftigen Grund)
Ausschluß bei Verstoß gegen die Satzung und unehrenhaftem Verhalten (Gruppenabstimmung)
Der Ausschluß erfolgt schriftlich unter Nennung von Gründen. Verantwortlich ist der Präsident